Honorare

Wenn Sie unsere Rechnung gern bezahlen, war die Leistung ihren Preis wert.

Leistungen und Honorare sollen sich ausgewogen gegenüberstehen. Nach diesem Grundsatz erstellen wir unsere Honorarrechnungen.

Wie alle Steuerberater sind wir an die gesetzliche Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) gebunden. Diese ist von uns unter Berücksichtigung der „Bedeutung der Angelegenheit“, des „Umfangs der Tätigkeit“ und der „Schwierigkeit der beruflichen Tätigkeit“ anzuwenden. Eine höhere oder niedrigere als die gesetzliche Vergütung kann in Textform vereinbart werden. Die Vereinbarung einer niedrigeren Vergütung ist nur in außergerichtlichen Angelegenheiten zulässig. Sie muss in einem angemessenen Verhältnis zu der Leistung, der Verantwortung und dem Haftungsrisiko des Steuerberaters stehen (§ 4 Abs. 3 StBVV). Die StBVV steht auf der Internetseite der Steuerberaterkammer zum Ausdruck bereit.

Die StBVV lässt teilweise auch Stundensätze und Pauschalhonorare zu. Für dort nicht geregelte Tätigkeiten ist dies in der Regel ohnehin möglich. Allerdings setzt die Pauschalregelung eine schriftliche Vereinbarung voraus. Diese hat den Vorteil, dass der Umfang der vereinbarten Leistungen definiert und das Honorar festgelegt wird.