Jahresabschluss

Wir erstellen Jahresabschlüsse nach den für Sie maßgeblichen gesetzlichen Grundlagen. Ein nach deutschem Handelsrecht zu erstellender Jahresabschluss wird durch eventuelle steuerliche Sondervorschriften außerhalb des Jahresabschlusses mit einer Überleitungsrechnung nach § 60 Abs. 2 EStDV korrigiert oder es wird eine gesonderte Steuerbilanz erstellt.

Auch übermitteln wir für Sie den Jahresabschluss an das elektronische Handelsregister und die E-Bilanz an die Finanzverwaltung.

Unter Beachtung der allgemeinen Berufsgrundsätze umfasst die Erstellung von Jahresabschlüssen im Wesentlichen:

  • die Beratung über Ansatz- und Bewertungswahlrechte,
  • die Erstellung des Anhangs bei Kapitalgesellschaften,
  • eine angemessene Berichterstattung,
  • die Abschlussbescheinigung.

Ergänzend zur Erstellung des Jahresabschlusses bieten wir eine kennzahlenorientierte Bilanzanalyse, die zu einer vertieften Analyse des Jahresabschlusses führt.

Dient der Jahresabschluss u.a. zur Erfüllung von Offenlegungspflichten gegenüber Kreditinstituten nach § 18 KWG, unterstützen wir Sie in der fristgerechten Aufbereitung der Unterlagen nach den Bedürfnissen des Kreditinstitutes.

In den vergangenen Jahren hat das Thema „Rating“ immer mehr an Bedeutung gewonnen. Jahresabschlüsse, die Kreditinstituten im Rahmen eines Rating-Verfahrens vorgelegt werden, sollten durch einen Steuerberater/vereidigter Buchprüfer/Wirtschaftsprüfer zumindest auf Plausibilität geprüft werden. Wir unterstützen Sie hiermit nicht nur mit der Erstellung von Jahresabschlüssen mit Plausibilitätsbeurteilungen, sondern begleiten Sie auch im Rating-Prozess.

Für Gewerbetreibende, die nicht gesetzlich zur Bilanzierung verpflichtet sind, und für Freiberufler erstellen wir Gewinnermittlungen nach § 4 Abs. 3 EStG.